Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kochschule /des Catering-Anbieters MaeNak (www.MaeNak.de)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kochkurs und Catering-Anbieter (nachfolgend „Anbieter) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Vorliegende AGB gelten ausschließlich. Die AGB gelten sowohl gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, als auch gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Sofern in den AGB nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die AGB sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist jeweils der vom Kunden bestellte Kochkurs mit den in der Webseite beschriebenen Leistungen bzw. der individuell vereinbarten Leistungen für kundenangepasste Kochkurse und im speziellen angebotenen und vereinbarten Catering-Leistungen.
(2) Die Auftragsbestätigung erfolgt per Mail, zusammen mit jeweils gültigen Hinweisen zur Datenschutzerklärung und AGB´s.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Gerichte auswählen und seine Auswahl über die in der Webseite aufgeführten Kontaktdaten übermitteln. Die finale Auswahl wird dann mündlich oder schriftlich besprochen und mit der Auftragsbestätigung vertraglich vereinbart. Bestandteil der Auftragsbestätigung sind die AGB´s , die mit Annahme der Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart gelten.
(1) Catering-Aufträge erfolgen auf Basis eines individuellen Angebotes und werden nach Beauftragung durch den Kunden mittels einer Auftragsbestätigung verbindlich. Bestandteil der Auftragsbestätigung sind die AGB´s die mit Annahme der Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart gelten.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen für Kurse
(1) Die Teilnahme an bestimmten Kochkursen setzt bestimmte persönliche Eignungen voraus (z.B. Alter oder Gesundheitszustand). Diese Voraussetzungen kann der Kunde der jeweiligen Kurs-Beschreibung entnehmen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er, bzw. andere Teilnehmer, für die er eine Anmeldung vornimmt, die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Personen, die die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, sind von der Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kaufpreises wegen Nichterfüllung durch den Anbieter ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Bei einzelnen Kursen ist die Teilnahme an eine bestimmte Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl gebunden, welche explizit in der Kursbeschreibung aufgeführt ist. Wird diese erforderliche Mindestteilnehmerzahl für ein Kurs nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, den Kurs bis spätestens zehn Tage vor dem Kurs Termin abzusagen. Kunden, die bereits eine verbindliche Auftragsbestätigung erhalten haben, können nach ihrer Wahl entweder kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen (falls Plätze frei sind), oder einen Gutschein im Wert des gebuchten Kurses anfordern. Wird die Höchstteilnehmerzahl eines Kurses überschritten, ist der Anbieter berechtigt, eine Buchung nicht anzunehmen.
(4) Nimmt der Kunde nicht an dem gebuchten Kurs teil, verfällt der Auftrag. Die Rückerstattung des Auftrages ist ausgeschlossen.
§ 5 Leistungsänderung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, inhaltliche Änderungen bei gebuchten Kochkursen vorzunehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, notwendig sind und den Gesamtinhalt des Kochkurses nicht erheblich beeinträchtigen.
(2) Bei Catering-Aufträgen ist der Anbieter berechtigt, inhaltliche Änderungen gegenüber der angebotenen Leistung vorzunehmen, sofern die Änderungen nicht erheblich sind, notwendig sind und den Gesamtinhalt des Catering-Auftrages nicht erheblich beeinträchtigen
(3) Bei erheblichen Änderungen von Catering-Aufträgen durch den Kunden, erfolgt eine Änderung des Angebotes und der Auftragsbestätigung durch den Anbieter. Diese geänderte Auftragsbestätigung muss durch den Kunden bestätigt werden damit diese wirksam wird.
§ 6 Preise, Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (brutto).
(2) Kursgebühren werden generell vor Beginn des Kochkurses bar bezahlt. Nach gesonderter Vereinbarung ist auch eine Überweisung vor dem Kursbeginn möglich. Die Zahlungsinformationen sind in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
(3) Nichtbezahlung der Kursgebühren:
(3)Catering-Aufträge
§ 7 Rücktritt des Anbieters
(1) Bei Kochkursen:
(a)Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
(b)Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert und ist berechtigt, kostenfrei auf einen anderen Kochkurs umzubuchen
bzw. einen Gutschein über den Wert des jeweiligen Kochkurses zu verlangen.
(c)Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (beispielsweise wegen vergeblicher Aufwendungen) ist ausgeschlossen.
(2) Bei Catering-Aufträgen:
(a) Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
(b)Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert.
(c)Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (beispielsweise wegen vergeblicher Aufwendungen) ist ausgeschlossen.
§ 8 Rücktritt des Kunden
(1) Bei Kochkursen:
(a)Der Kunde ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei
(b)Der Anbieter wird in diesem Fall unverzüglich informiert und ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden, diesen auf
einen anderen Kochkurs umzubuchen bzw. einen Gutschein über den Wert des jeweiligen Kochkurses zu erstellen.
(2) Bei Catering-Aufträgen:
(a) Der Kunde ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
(b)Der Anbieter wird in diesem Fall unverzüglich informiert und dieser ist berechtigt, bei einer kurzfristigen Stornierung,
innerhalb 2 Tage vor der Veranstaltung, 50% des bestätigten Auftrages in Rechnung zu stellen, um die bereits entstanden
Kosten für Material und Equipment zu begleichen.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Auftrag vom Anbieter an den Kunden bestätigt wurde.
Der Widerruf muss schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder Email ) beim Anbieter erfolgen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 10 Verjährung
Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 11 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 12 Haftung des Anbieters – Haftungsbeschränkung
(1) Für gesundheitliche Empfindungen oder Lebensmittelallergien tragen die Kursteilnehmer/Catering-Gäste selbst die Verantwortung und persönliche Sorge. Die Haftung des Anbieters hierfür ist ausgeschlossen. Dennoch müssen Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze dem Anbieter in Textform (Mail) spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Der Anbieter versucht auf die Allergien Rücksicht zu nehmen. Falls die Umsetzung nicht möglich ist, wird der Anbieter den Kunden darauf hinweisen.
(2) Die Benutzung der Küchengeräte und -utensilien erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe, Technik etc., welche von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmer haben selbst für geeignete Kleidung zu sorgen.
(4) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist
(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Die Einschränkungen der Absätze 4 und 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden
(7) Wird der Kochkurs oder Catering-Auftrag – unabhängig ob vom Anbieter oder vom Kunden – abgesagt, sind Schadenersatzansprüche beiderseits (beispielsweise wegen vergeblicher Aufwendungen), mit der Ausnahme §8, Absatz 2, ausgeschlossen.
§ 13 Gewährleistung
Wird die Kochkurs/Cateringleistung nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Kunde ist insofern verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich an den Anbieter zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige beim Anbieter nicht während des Kochkurses/Caterings erfolgen, so kann der Kunde für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber dem Anbieter geltend machen kann.
§ 14 Haftung des Kunden für Schäden/Unfälle
(1) Der Kunde/Teilnehmer haftet für Schäden und Unfälle, welche direkt durch sie/ihn, anderen Teilnehmern gegenüber entstanden sind.
§ 15 Datenschutz
(1) Der Anbieter wird im Hinblick auf die personenbezogenen Daten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz - einhalten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können unseren Datenschutzhinweisen auf unserer Website entnommen werden.
(2) Der Anbieter wird die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Subunternehmern auferlegen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Vertragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertragspartners sind unwirksam.
(2) Diese AGB und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden Bestimmungen der Rechtsordnung des Staates unberührt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist , oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegen oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden, das für den Anbieter zuständige Gericht in Schwandorf (Deutschland).
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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